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So wenig bleibt vom MindestlohnPlus!

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So wenig bleibt vom MindestlohnPlus!

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Der Mindestlohn soll unter Schwarz-Rot steigen – von 12,83 Euro pro Stunde auf 15 Euro im Jahr 2026. Ein Plus von 17 Prozent! Doch bei den Beschäftigten kommt davon wenig an. Grund: Ein erheblicher Teil des höheren Gehalts wird von Steuern und Abgaben verschlungen. Der Bund der Steuerzahler (BdSt) hat für BILD berechnet, was wirklich übrig bleibt. Lesen Sie auch 15 Euro Mindestlohn geplant: Bäckermeister sagt, was sein Brot dann kostet Der Mindestlohn soll von 12,82 Euro auf 15 Euro steigen – da sind sich CDU und SPD eini... Neue Umfrage nach Sondierungen: Welche Partei jetzt überraschend zulegt Wie wirken sich die ersten Sondierungsergebnisse auf die Wahlentscheidung der Wähler aus? Über 40 Prozent vom Mehrverdienst fressen Steuern und Abgaben auf Konkret hat das an den BdS angeschlossene Deutsche Steuerzahlerinstitut (DSi) für BILD folgenden Beispielfall berechnet: Ein 40-jähriger Arbeitnehmer in Steuerklasse 1, kinderlos, nicht in der Kirche, gesetzlich sozialversichert mit einem Krankenversicherungs-Zusatzbeitrag von 2,5 Prozent verdient bisher mit Mindestlohn 2205 Euro brutto (40-Stunden-Woche) im Monat. Mit der Erhöhung auf 15 Euro steigt sein Einkommen brutto auf 2580 Euro – also 375 Euro mehr. Doch aufgrund des Steuersystems steigen die Abzüge überproportional stark. Ergebnis: Von den 375 Euro landen nur 218 Euro netto beim Beschäftigten, 157 Euro kassieren Staat und Sozialversicherungen. Alter Mindestlohn bei 12,83 Euro (2205 Euro brutto) Neuer Mindestlohn bei 15 Euro (2580 Euro brutto) Lohnsteuer minus 134 Euro minus 210 Euro Sozialabgaben minus 481 Euro minus 562 Euro Netto-Einkommen 1590 Euro 1808 Euro Steuerzahler-Präsident Reiner Holznagel (48) kritisiert: „Eine Mindestlohnerhöhung klingt gut. Zur Wahrheit gehört aber auch, dass nur gut die Hälfte davon beim Arbeitnehmer ankommt.“ Dies liege vor allem am Einkommensteuertarif, so Holznagel. „In den unteren Lohnbereichen steigen die Steuersätze mit jeder Lohnerhöhung besonders stark. Umso wichtiger wäre eine Einkommensteuerreform zugunsten der kleineren und mittleren Einkommen.“ Präsident des Bunds der Steuerzahler: Rainer Holznagel Foto: Ralf Günther/BILD Noch bitterer sind die Folgen der Erhöhung für die Unternehmen, also die Arbeitgeber: Im Beispiel oben liegen die Gesamtkosten (mit Arbeitgeberanteil an den Sozialabgaben) beim alten Mindestlohn bei etwa 2688 Euro für ein Unternehmen. Mit einem neuen Mindestlohn (15 Euro) steigen die Kosten des Arbeitgebers für den Beschäftigten auf 3145 Euro. Also 457 Euro mehr pro Monat pro Mitarbeiter. Heißt: Für 218 Euro mehr netto beim Mitarbeiter müssen die Unternehmen 457 Euro jeden Monat mehr zahlen, nur 47,7 Prozent der gesamten Mehrkosten kommen wirklich beim Arbeitnehmer an.

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